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Produkt zum Begriff Mieter:


  • Dem Mieter kündigen: kurz&konkret!
    Dem Mieter kündigen: kurz&konkret!

    Im Regelfall endet das Mietverhältnis durch eine Kündigung des Mieters oder des Vermieters. Da der Mieter aber einen gesetzlichen Kündigungsschutz genießt, sind die Möglichkeiten des Vermieters, das Mietverhältnis durch eine ordentliche Kündigung zu beenden, eingeschränkt. Nur wenn der Vermieter ein »berechtigtes Interesse« an der Beendigung des Mietverhältnisses hat, kann er den Mietvertrag ordentlich unter Wahrung der Fristen kündigen. Folglich sind die Kündigungsmöglichkeiten für den Vermieter rar, wenn sich der Mieter keiner Pflichtverletzung schuldig macht. Vor allem die Kündigung wegen Eigenbedarfs hat in der Praxis große Bedeutung. Unabhängig davon kann der Vermieter das Mietverhältnis unter Umständen auch außerordentlich fristlos oder fristgemäß kündigen. In jedem Fall aber muss die Kündigung des Vermieters den gesetzlich vorgegeben inhaltlichen und formellen Anforderungen und Kündigungsfristen genügen. Um diese Anforderungen zu kennen und zu verstehen, haben wir diesen Ratgeber für Sie geschrieben.

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  • Der Mieterassistent|Mieter-Set|Ratgeber Mietrecht
    Der Mieterassistent|Mieter-Set|Ratgeber Mietrecht

    Set mit allen Musterbriefen, Formularen und Checklisten, die Sie als Mieter brauchen

    Preis: 13.99 € | Versand*: 1.95 €
  • Das Mieter-Set. Mietvertrag, Kaution, Mietminderung, Nebenkostenabrechnung.
    Das Mieter-Set. Mietvertrag, Kaution, Mietminderung, Nebenkostenabrechnung.

    Nebenkostenabrechnung, Wohnungsmängel, Vertragsauslegung und Mieterhöhungen sind die Themen, bei denen es am häufigsten Streit mit dem Vermieter gibt. Ohne theoretischen Ballast kommt das »Mieter-Set« direkt auf den Punkt und zeigt dem Leser, wie man die wichtigsten Mieterrechte erfolgreich anwenden kann. Seit der ersten Auflage 2016 hat sich auf dem Wohnungsmarkt viel verändert. In der Neuauflage klärt die Stiftung Warentest über die aktuellen Regelungen zum Corona-Kündigungsschutz auf, der noch bis zum 30.6.2022 gilt. Außerdem gibt es alles Wissenswerte zur Mietbremse in Großstädten sowie zum Berliner Mietendeckel. In diesem Ratgeber erfährt man, wie der Makler als Vermittler einer Mietwohnung fungiert und wie man mit den richtigen Bewerbungsunterlagen punktet. Mit dem Vertrags-Checker ist man auf der sicheren Seite und erfährt, was außerdem zu regeln ist, damit der Umzug schnell und reibungslos erfolgt. Auch bei rechtlichen Fragen wie dem korrekten Kündigungsschreiben oder der Kautionserstattung sowie zu Modernisierung und Mieterhöhung ist man mit diesem Buch perfekt beraten.

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  • Meine Rechte als Mieter| Ratgeber Mietrecht |Mieterrechte
    Meine Rechte als Mieter| Ratgeber Mietrecht |Mieterrechte

    Von der Wohnungssuche bis zum Auszug auf der rechtlich sicheren Seite

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  • Kann Mieter Schloss austauschen?

    Kann ein Mieter das Schloss an seiner Mietwohnung austauschen? In der Regel darf ein Mieter das Schloss nicht ohne Zustimmung des Vermieters austauschen, da es sich um einen Eingriff in die Bausubstanz handelt. Der Vermieter hat das Recht, den Zugang zur Wohnung zu kontrollieren und benötigt daher einen Schlüssel. Ein eigenmächtiger Austausch des Schlosses kann zu rechtlichen Konsequenzen führen, da der Vermieter dadurch den Zugang zur Wohnung verwehrt werden könnte. Es ist ratsam, vor einem Austausch des Schlosses mit dem Vermieter Rücksprache zu halten und gegebenenfalls eine schriftliche Genehmigung einzuholen.

  • Kann Mieter neuen Boden verlangen?

    Kann ein Mieter neuen Boden verlangen? Dies hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel dem Zustand des aktuellen Bodenbelags, der Mietvereinbarung und den örtlichen Gesetzen. In einigen Fällen kann ein Mieter den Vermieter auffordern, den Bodenbelag zu erneuern, wenn dieser stark abgenutzt oder beschädigt ist. Es ist jedoch wichtig, dass der Mieter diesbezüglich mit dem Vermieter kommuniziert und gegebenenfalls eine schriftliche Vereinbarung trifft. Letztendlich sollten Mieter prüfen, ob sie das Recht haben, neuen Boden zu verlangen, und gegebenenfalls rechtliche Schritte einleiten, falls der Vermieter dies verweigert.

  • Sind Verwalterkosten auf Mieter umlegbar?

    Sind Verwalterkosten auf Mieter umlegbar? Ja, grundsätzlich können Verwalterkosten auf die Mieter umgelegt werden, sofern dies vertraglich vereinbart wurde. In der Regel sind diese Kosten als Teil der Betriebskosten anzusehen und können somit gemäß der Betriebskostenverordnung auf die Mieter umgelegt werden. Es ist jedoch wichtig, dass die Verwalterkosten im Mietvertrag klar definiert sind und die Umlegung rechtlich korrekt erfolgt. Mieter haben zudem das Recht, die Höhe der Verwalterkosten zu überprüfen und gegebenenfalls Einsicht in die Abrechnung zu verlangen.

  • Wann muss der Mieter renovieren?

    "Wann muss der Mieter renovieren?" In der Regel ist der Mieter dazu verpflichtet, die Wohnung bei Auszug in einem vertragsgemäßen Zustand zu übergeben. Das bedeutet, dass der Mieter Schönheitsreparaturen durchführen muss, wenn dies vertraglich vereinbart wurde. Die genauen Renovierungsverpflichtungen können im Mietvertrag festgehalten sein. Ist keine konkrete Regelung getroffen worden, muss der Mieter nur renovieren, wenn die Wohnung übermäßig abgenutzt oder verschmutzt ist. Es ist wichtig, sich über die Renovierungspflichten im Mietvertrag zu informieren und gegebenenfalls Rücksprache mit dem Vermieter zu halten.

Ähnliche Suchbegriffe für Mieter:


  • ABC der Mietnebenkosten. Lexikon für Mieter und Vermieter.
    ABC der Mietnebenkosten. Lexikon für Mieter und Vermieter.

    Das kompakte Nachschlagewerk »ABC der Mietnebenkosten« informiert Mieter und Vermieter, wie Nebenkostenabrechnungen korrekt zu erstellen sind und auf welche Details bei Abrechnungen besonders zu achten ist. Welche Positionen dürfen in der Betriebskostenabrechnung berücksichtigt werden? Wie sieht eine korrekte Mietnebenkostenabrechnung aus? Wie überprüfen Sie die Abrechnung der Mietnebenkosten Ihres Vermieters oder Hausverwaltung? Wie setzen Sie Ihre Rechte bei überhöhten Abrechnungen der Mietnebenkosten durch? Was ist bei einer Betriebskostenvereinbarung zu beachten? Wie können Nachzahlungs- und Guthabenansprüche durchgesetzt werden? Mit ausgewählten Rechtsgrundlagen und Gerichtsentscheidungen.

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  • Hausbuch RNK RNK 548 50 Mieter 1 Jahr
    Hausbuch RNK RNK 548 50 Mieter 1 Jahr

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    Preis: 36.26 € | Versand*: 4.75 €
  • Das Mieter-Handbuch. Mietvertrag, Nebenkosten, Modernisierung, Mietminderung, Kündigung.
    Das Mieter-Handbuch. Mietvertrag, Nebenkosten, Modernisierung, Mietminderung, Kündigung.

    Die Experten des Deutschen Mieterbunds und der Verbraucherzentrale haben in der vierten Auflage des Ratgebers ihr Wissen gebündelt mit brandaktuellen Informationen zum neuen Heizungsgesetz und zu den Regelungen bei der CO2-Abgabe. Erläuterungen zu den klassischen Ärgernissen im Mietverhältnis wie Betriebskostenabrechnungen, Schönheitsreparaturen oder Eigenbedarfskündigungen sind verständlich formuliert. Das »Mieter-Handbuch« hat mit Musterbriefen und Checklisten einen Werkzeugkasten für Streitfälle parat - zum Heraustrennen, Ausfüllen und Verschicken.

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  • ABC des Mietrechts. Lexikon für Mieter und Vermieter.
    ABC des Mietrechts. Lexikon für Mieter und Vermieter.

    Sparen Sie Geld und Ärger! Der seit Jahren bewährte Ratgeber ABC des Mietrechts informiert zuverlässig über: Fallstricke in Formularverträgen, korrekte Nebenkostenabrechnung, Kündigungsrecht, insbesondere Eigenbedarfskündigung, Mangel der Mietsache, Möglichkeiten der Mieterhöhung, Recht zur Mietminderung, Renovierungspflicht des Mieters, Regelungen zur Haustierhaltung, Schadensersatzansprüche, Widerrufsoptionen, zahlreiche Querverweise auf angrenzende Begriffe und Erläuterungen gewährleisten umfassende Information. Neue Stichworte wie Erhaltungsmaßnahmen, Kalte Räumung, Kurzzeitvermietungen und Nutzerwechselgebühr wurden aufgenommen. Die Neuerungen zur Mietpreisbremse, dem Bestellerprinzip sowie dem Gebäudeenergiegesetz sind berücksichtigt.

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  • Was muss der Mieter renovieren?

    Was muss der Mieter renovieren? In der Regel ist der Mieter für kleinere Renovierungsarbeiten wie das Streichen der Wände oder das Ausbessern kleinerer Schäden verantwortlich. Größere Renovierungsarbeiten, die über normale Abnutzung hinausgehen, sind hingegen Sache des Vermieters. Es ist wichtig, dass im Mietvertrag klar festgehalten ist, welche Renovierungsarbeiten vom Mieter durchzuführen sind. Bei Unsicherheiten sollte der Mieter sich an den Vermieter oder an einen Rechtsanwalt wenden, um Klarheit zu erhalten.

  • Wann verjähren Nebenkostenabrechnungen für Mieter?

    Nebenkostenabrechnungen für Mieter verjähren in der Regel nach einem Zeitraum von 12 Monaten. Das bedeutet, dass der Vermieter dem Mieter spätestens bis zum Ende des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums die Nebenkostenabrechnung vorlegen muss. Wenn der Vermieter diese Frist nicht einhält, kann der Mieter unter Umständen die Nachzahlung verweigern. Es ist daher wichtig, als Mieter die Fristen im Blick zu behalten und gegebenenfalls rechtzeitig zu reagieren, falls die Nebenkostenabrechnung nicht rechtzeitig vorgelegt wird. In einigen Fällen kann es auch Ausnahmen von der Verjährungsfrist geben, zum Beispiel wenn der Vermieter die Verzögerung nicht zu vertreten hat.

  • Welche Nebenkosten Mieter steuerlich absetzbar?

    Welche Nebenkosten Mieter steuerlich absetzbar sind, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Grundsätzlich können Mieter bestimmte Kosten wie beispielsweise die Grundsteuer, die Gebäudeversicherung oder die Müllabfuhrkosten steuerlich geltend machen. Auch die Kosten für Schornsteinfeger, Hausmeister oder Gartenpflege können unter bestimmten Voraussetzungen absetzbar sein. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Absetzbarkeit von Nebenkosten individuell unterschiedlich sein kann und von der jeweiligen steuerlichen Situation abhängt. Daher empfiehlt es sich, einen Steuerberater oder das Finanzamt zu konsultieren, um sicherzustellen, dass alle relevanten Kosten korrekt angegeben werden.

  • Wann muss Mieter Türen streichen?

    Mieter müssen Türen streichen, wenn sie während ihres Mietverhältnisses beschädigt oder stark abgenutzt wurden. In der Regel ist es die Pflicht des Mieters, kleinere Schönheitsreparaturen wie das Streichen von Türen durchzuführen. Allerdings sollte dies im Mietvertrag genau geregelt sein, da es auch Fälle gibt, in denen der Vermieter für solche Arbeiten zuständig ist. Es ist wichtig, sich an die im Mietvertrag festgelegten Regelungen zu halten, um Konflikte mit dem Vermieter zu vermeiden. Wenn Unsicherheiten bestehen, sollte der Mieter den Vermieter kontaktieren, um Klarheit zu schaffen.

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